Grundsteuer

Grundsteuer-Reform

Gut beraten von Steuerexperten

Kein Grund zur Sorge - mit uns einfach erklärt!
Ihre Grundsteuerermittlung von unserem Steuerberater-Expertenteam

Grundsteuerreform ab dem 01.01.2022

Jeder Besitzer von Grundbesitz (Wohnungseigentum, Häuser, Grundstücke, usw.) muss bis zum 31.10.2022 eine Neubewertung seines Grundbesitzes zur Ermittlung des Grundsteuerwerts vornehmen! Sie stellen sich die Frage “Wie”?


Wir wissen wie!
Schnell. Einfach. Digital. Und doch Persönlich.


Unser Team spart Ihnen Zeit, Geld und Nerven. Reichen Sie Ihre Unterlagen ein – ab hier übernehmen unsere Experten, bis Sie den Bescheid auf Ihrem Schreibtisch liegen haben. Wir arbeiten mit Grundsteuer-digital!

Warum gibt es eine Grundsteuerreform?

Welche Bundesländer haben welche Regelungen zur Grundsteuer?

In den meisten Bundesländern wird der Grundstückswert nach dem sogenannten „Bundesmodell“ berechnet. Anstatt des alten Einheitswertes wird der Wert anhand von Bodenrichtwert, Nettokaltmiete, Grundstücksgröße, Wohnfläche, Bebauungsart und Gebäudealter ermittelt. Das „Bundesmodell“ gilt jedoch nicht überall in Deutschland. 

Abweichende Ländermodelle haben Hamburg, Hessen und Niedersachsen entwickelt, in denen zusätzlich die Lage des Grundstücks eine Rolle spielt. In Bayern und Baden-Württemberg zählt vor allem die Grundstücksfläche. Die Bundesländer Sachsen und das Saarland haben das „Bundesmodell“ in gewissen Zügen modifiziert. Welches Verfahren und welche Modelle gelten, prüfen wir sehr gerne für Sie.

Das Ziel der Grundsteuerreform: Grundstücke in gleicher Lage und mit gleicher Größe gleich besteuern! 

Als Grundstückseigentümer erhalten Sie eventuell in der ersten Jahreshälfte 2022 Post vom Finanzamt und werden aufgefordert, eine Grundsteuererklärung für Ihre Grundstücke oder Immobilien abzugeben. Die Aufforderung zur Abgabe der Erklärung kann auch durch eine öffentliche Bekanntmachung durch das Land erfolgen.

Darum sollten Sie auf uns vertrauen!

Kein Papierkram, kein Stress!

Wir übernehmen die komplette Beantragung für Sie und ersparen Ihnen ein langwieriges Ausfüllen der Dokumente sowie das Hin und Her mit den Behörden.

Keine Zeit? Kein Problem!

Von der intuitiven Datenerfassung durch unsere Software bis hin zur letztendlichen Beantragung: Wir sparen Ihnen wertvolle Zeit.

Erfahrung zahlt sich aus!

Unsere langjährigen Experten begleiten Sie durch das Dickicht der Bürokratie und sorgen für Klarheit und Sicherheit

So läuft das Verfahren ab

  • Zunächst ist die schriftliche Beauftragung zur Erstellung der Feststellungserklärung(en) zur Ermittlung des Grundsteuerwertes erforderlich.
  • Sie erhalten einen Zugang zum Mandantenportal “GrundsteuerDigital”. Dort werden alle benötigten Unterlagen und Informationen abgefragt und können dort festgehalten werden. Gemeinsam werden alle relevanten und landesspezifischen Informationen erfasst.
  • Sobald alle Informationen und Unterlagen vollständig sind, erstellen wir die Feststellungserklärung Grundsteuer. Danach werden die erfassten Daten auf Plausibilität geprüft.
  • Nach Fertigstellung wird die Freigabe zur elektronischen Datenübermittlung benötigt. Abschließend erfolgt nach Ergehen des Steuerbescheides die Bescheidprüfung.

Honorar für die Steuererklärung zur Grundsteuer

Die gesetzlich vorgeschriebene Vergütung nach § 24 Abs. 1 Nr. 11 bzw. 11a StBVV orientiert sich am Immobilienwert.

In dem Honorar sind enthalten:

  • Zugang zur Software “GrundsteuerDigital”
  • Plausibilitätsprüfung der erfassten Angaben
  • Erstellung der Feststellungserklärung Grundsteuer
  • Elektronische Übermittlung der Grundsteuererklärung an die Finanzverwaltung
  • Ansprechpartner während des gesamten Erfassungs- und Erstellungsprozesses

Lassen Sie sich jetzt unterstützten:
bequem, professionell und digital!

Die offizielle Übermittlung ihrer Grundsteuererklärung ist ab dem 01.07.2022 möglich – tragen Sie sich jetzt ein und verpassen Sie keine Neuigkeiten. Wir benachrichtigen Sie, sobald es losgeht!

Oder senden Sie uns eine E-Mail an: grundsteuer@stb-heberle.de

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