Mandant werden | Honorar

Sie möchten Mandant werden?

Nutzen Sie unseren kostenlosen Erstkontakt! 

Rufen Sie unser Team unter 06323 9423-0 an. Wir besprechen mit Ihnen Ihr Anliegen und vereinbaren direkt den ersten Beratungstermin.
Gerne auch per E-Mail an kanzlei@stb-heberle.de
Oder noch einfacher: Nutzen Sie gleich unseren Online-Terminplaner!

Kontaktieren Sie uns!

Alles beginnt mit einem Gespräch. Dabei möchten wir Sie im Erstgespräch kennenlernen und Ihre Fragen beantworten.

  • Als ersten Schritt erfassen wir daher den Sachverhalt und gliedern diesen zeitlich und tatsächlich auf.

  • Wir empfehlen dabei erste Handlungsmaßnahmen und bieten erste Lösungsansätze an.

  • Danach besprechen wir das weitere Vorgehen und legen mit Ihnen gemeinsam die weiteren erforderlichen Schritte fest.

Gerne können Sie uns vor dem ersten Beratungstermin weitere Informationen zukommen lassen – wie beispielsweise Verträge, Berechnungen etc..

Der erste Beratungstermin dauert in der Regel eine Stunde.

Grundsätzlich möchten wir unsere Mandanten langfristig steuerlich beraten und sichern daher eine pro-aktive Beratung und wichtige neue Gestaltungsmöglichkeiten zu.

Denn durch die Übernahmen der (monatlichen) laufenden Steuerberatung haben Sie als Mandant dauerhaft feste Ansprechpartner in unserer Kanzlei und profitieren langfristig.

Als Ihr neuer Steuerberater übernehmen wir die vollumfängliche Beratung, wie beispielsweise:

Erfolgt der Beratungstermin nur einmalig, so gilt es, Ihr Anliegen optimal durchzusetzen.

Dazu sind beispielsweise folgende Tätigkeiten notwendig:

  • Erstellung und Durchsetzung von Anträgen auf verbindliche Auskunft

  • Erstellung von Verträgen, Beschlüssen und Unternehmensbewertungen

  • Abstimmung mit der Finanzverwaltung, externen Beratern und Notariat

  • Weitere Beratungstermine mit Mandanten, Geschäftspartnern und Familienangehörigen

  • Vertragsunterzeichnung

Honorar und Stundensätze

Wie bieten eine faire und branchenübliche Abrechnung unserer Leistungen.

a) Gestaltungsberatung:

Die Vergütung richtet sich – wie grundsätzlich bei allen Steuerberatern – nach der Steuerberatervergütungsverordnung

Stundensätze

Die Stundensatzvereinbarung ist die üblichste Form der Vergütung. Unsere Stundensätze in der Gestaltungsberatung betragen:

b) Laufende Steuerberatung:

Die klassische Steuerberatung rechnen wir unsere Leistungen auf Grundlage der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ab. Gerne besprechen wir im Vorfeld die Aufwendungen um volle Kostentransparenz zu erreichen.

* Alle genannten Honorar verstehen sich zzgl. gesetzlichem Auslagenersatz und Umsatzsteuer.